logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen der Firma Robert Petek
a) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Robert Petek. Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch die Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Geschäftsführer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
2. Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen AGB.
b) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer.
c) Die Firma Robert Petek verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Die Firma Robert Petek kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Firma Robert Petek ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) Die Firma Robert Petek kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subberater heranziehen und diesen in seinem Namen und für seine Rechnung Aufträge erteilen.
f) Die Firma Robert Petek ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn er beabsichtigt, Aufträge durch einen Subberater durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subberater binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat er den Auftrag selbst durchzuführen.
g) Sämtliche von der Firma Robert Petek im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (beispielsweise Schaltpläne, Layouts, Verfahrensanweisungen, Formulare, Schulungsunterlagen etc) sind geistiges Eigentum von der Firma Robert Petek und dürfen diese vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Abrufaufträge
a) Rahmenaufträge mit Abrufmengen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen, welche verbindlich zumindest die Abrufmenge und den Abrufzeitraum festlegen.
b) Das Fertigungsmaterial wird bei Auftragserteilung für die gesamte Menge eingekauft. Die Fertigung jeder einzelnen Abrufmenge beginnt mit dem Abruf durch den Besteller.
c) Wird die Gesamtmenge nicht innerhalb eines Jahres nach Eingang der Auftragsbestätigung bei uns abgerufen, gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die dann jeweils gültige neue Preisliste für die noch abzurufenden Waren.
d) Nach Ablauf des Abrufzeitraumes und Ablauf einer Nachfrist von vier Wochen sind wir berechtigt, die noch verbleibenden Mengen zu fertigen und an den Besteller gegen Rechnungslegung auszuliefern, ersatzweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichtabnahme zu verlangen.
e) Nach Rücktritt oder im Rahmen eines geltend gemachten Schadenersatzanspruches sind wir zumindest berechtigt, das Fertigungsmaterial, welches für den Gesamtauftrag bereits erworben wurde und nicht anderweitig verwendbar ist sowie alle im Rahmen der Auftragserfüllung entstandenen Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.
4. Einhaltung von Normen, CE Konformität
a) Verwendet der Auftraggeber Produkte, Prototypen, Schaltpläne, Layouts oder andere Unterlagen der Firma Robert Petek um ein Produkt herzustellen, so hat er keinen Anspruch darauf, dass dieses Produkt, anzuwendende Normen erfüllt beziehungsweise eine CE- Prüfung besteht. Insbesondere auch dann nicht, wenn ausschließlich auf Leistungen und Lieferungen von der Firma Robert Petek zurückgegriffen wird.
b) Wünscht der Auftraggeber die Einhaltung von Normen oder der CE- Bestimmungen ist dies im Auftrag eindeutig, mit Auflistung aller gewünschten Normen, festzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen (Normungstexte, etc.) unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 
c) Sollte es zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen, eine Norm zu erfüllen oder eine CE- Prüfung zu bestehen, ist die Firma Robert Petek berechtigt, die erhöhten Aufwendungen zusätzlich zu berechnen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Sonderbestimmungen für die Vermietung von Geräten
a) Vermietete Geräte sind in jenem Zustand zurückzustellen, in dem sie der Mieter erhalten hat. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen hat der Mieter zu ersetzen. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, hat der Mieter die Kosten für Transport und Aufstellung der Geräte zu tragen. Vermietete Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand vom Mieter übernommen, wenn Schäden dem Vermieter nicht umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Die Firma Robert Petek übernimmt keine Haftung für den Ausfall von vermieteten Geräten und dadurch entstandene Schäden.
5.2. Dienstleistungen
a) Die Auftragsdurchführung wird von der Firma Robert Petek nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Sie stellt Informationen zu Problemlösungen und unternehmerischen Entscheidungen dar. Auf der Beratung basierende Entscheidungen und Maßnahmen fallen in den Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Firma Robert Petek trifft dafür keine Haftung. Die anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt von der Firma Robert Petek  nach besten Wissen, gelten jedoch nur als unverbindliche Hinweise, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Die Beratung befreit den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung der Beratungshinweise und Produkte von der Firma Robert Petek in Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte von der Firma Robert Petek und dessen anwendungstechnische Beratung auf die vom Auftraggeber hergestellten Produkte erfolgt außerhalb der Kontrollmöglichkeit von der Firma Robert Petek und liegt daher im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. 
b) Sonstige Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage nach Abschluss der Beratung bzw. Teilleistung zu erfolgen hat.
c) Die Firma Robert Petek hat ihre Leistungen mit der von einem Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5.3. Produkte
a) Der Verkäufer ist nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
b) Der Käufer ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware sofort auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Allfällige Mängel müssen uns unverzüglich - jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt - bekannt gegeben werden. Der Käufer ist für die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig. 
c) Bei fristgemäßer und berechtigter Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Bei wiederholt fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt. nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material. Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keinen Sachmangel, sofern die Tauglichkeit der Ware hiervon nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
d) Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
e) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-. Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
f) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
g) Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht vom Verkäufer ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
h) Hält der Besteller wegen eines gerügten Mangels Zahlungen zurück, so müssen diese in angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Mangel gerügt wurde und über das Rügerecht kein Zweifel besteht. Entstandene Aufwendungen bei zu Unrecht erfolgter Mängelrüge hat uns der Besteller zu ersetzen.
i) Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
j) Die Firma Robert Petek haftet für Produkthaftungsansprüche nur im Rahmen des § 2 PHG, BGBL vom 21.01.1988.
k) Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen hinsichtlich Material, Gewicht, Abmessungen, technischer Ausführung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten. Die Anfechtung wegen Irrtums durch den Käufer ist, sofern dieser nicht arglistig herbeigeführt wurde, ausgeschlossen. Unsere Vertragspartner verzichten im vorhinein, Verträge wegen Irrtums anzufechten. Die Haftung für öffentliche Äußerungen Dritter gemäß § 922 Abs. 2 ABGB ist ausgeschlossen.
l) Die Firma Robert Petek garantiert nicht, dass gelieferte Software und Datenträger frei von Computerviren sind. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit Hilfe geeigneter Mittel das Vorhandensein solcher Computerviren zu überprüfen, und empfiehlt ausdrücklich, dies mittels aktueller Virensuchprogramme zu tun.
6.  Rücktritt vom Vertrag
6.1. Dienstleistungen
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von der Firma Robert Petek mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma Robert Petek unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Firma Robert Petek  zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält  die Firma Robert Petek den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Firma Robert Petek bis zum Zeitpunktes des Rücktrittes erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.2. Produkte
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von der Firma Robert Petek  mit einer Lieferung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma Robert Petek macht oder erheblich behindert, ist die Firma Robert Petek zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält die Firma Robert Petek den Anspruch auf die Bezahlung der gesamten Auftragssumme, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Firma Robert Petek bis zum Zeitpunktes des Rücktrittes entstandenen Kosten zu ersetzen.
7. Honorar / Rechnungen
a) Sämtliche Honorare und Rechnungen sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt.
b) In den angegebene Honorarbeträgen bzw. Angeboten ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gesondert ausgewiesen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom MW zu vertreten ist, wird nach tatsächlichen Anfall berechnet
8. Zahlungsbedingungen
a) Jede Lieferung ist sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
b) Sollte Nachnahme verlangt oder aufgrund von Zahlungsrückständen eingesetzt worden sein, kommt die jeweils aktuelle Nachnahmegebühr zur Verrechnung.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
b) Im Falle der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an den Verkäufer zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin direkt uneingeschränkt verpflichtet bleibt.
c) Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung verpflichtet sich der im Verzug Befindliche, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben zu bezahlen.
10. Lieferung
a) Wir liefern in der Regel per Post. Die Versankosten werden extra berechnet.
b) Lieferung per Bahn, Spedition, Expressdienst, Kurier etc. muss bei der Bestellung extra verlangt werden und wird separat verrechnet.
c) Mit Übergabe der Ware an den Verfrachter geht die Gefahr auf Sie über.
d) Verluste oder Transportschäden beanstanden Sie bitte immer sofort beim Transporteur. Eine Tatbestandsaufnahme durch Post, Bahn oder Spediteur ist unbedingt notwendig. Dies gilt auch bei Schäden, bei denen trotz ordnungsgemäßer Verpackung der Inhalt beschädigt ist (versteckter Mangel).
e) Der Abschluss einer Transportversicherung muss extra verlangt werden und geht auf Ihre Kosten.
f) Bei Nichterhalt der Ware informieren Sie bitte die Firma Robert Petek innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung.
11. Geheimhaltung
a) Die Firma Robert Petek ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Die Firma Robert Petek ist auch zur Geheimhaltung ihrer Beratungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Die Firma Robert Petek berechtigt, das vertragsgegenständliche Beratungsergebnis bzw. Produkt gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Firma Robert Petek kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Unternehmens von der Firma Robert Petek vereinbart.
c) Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
d) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber dem Verbraucher.
e) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt, außer gegenüber Verbrauchern, als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung nach möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.
f) Keine normative oder interpretative Bedeutung  von Überschriften: Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
13. Rechtsform
a) Die Firma Robert Petek ist ein eingetragenes  Einzelunternehmen.

Alleiniger Eigentümer / Besitzer:
Robert Petek, Geb. 08.07.1977
Petersbergenstrasse 204b/1
A-8075 Hart bei Graz